Wenn das Erscheinungbild der Sache schon durch Graffiti geprägt ist und dann kommt noch ein Graffiti drauf, wurde dann das ursprüngliche Bild dieser Sache mit einem weiterem Graffiti wirklich erheblich verändert? Wenn an einer Tür, die schon mit Schriften übersät ist, eine weitere Schrift angebracht wird, ist das überhaupt strafbar? Und wie steht es um ein Haus, das abgerissen werden soll, wie dauerhaft ist dort das Erscheinungsbild der Sache mit einem Graffiti verändert worden? Und in welchen Fällen schalten sich Staatsschutz und Verfassungsschutz ein? Fragen über Fragen. Besprochen wird all das und vieles mehr in der neuesten Folge des I love Graffiti-Podcasts.

In der aktuellen Folge #007 spricht I love Graffiti rund 70 Minuten mit dem bekannten „Graffiti-Anwalt“, Strafverteidiger Dr. Patrick Gau. Dieser hat deutschlandweit schon in über 170 Gerichten verteidigt und zahlreiche Graffitimaler bzw. Beschuldigte rausgeboxt. Im sehr hörenswerten Podcast werden besondere Fälle, Erfolge vor Gericht, digitale Fingerabdrücke und soziale Medien, unterschiedliche Indizienketten, Graffitischutz und Reinigungskosten thematisiert.

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