Den Auftakt bildete, recht medienwirksam breitgetreten seinerzeit, die Filiale einer Asia Feel Good-Kette im Frankfurter Bahnhofsviertel. Danach wurde es um die Publikmachung von Verstößen gegen Vorschriften über Gesundheitsgefährdung, Täuschung oder mangelnde Beachtung der Hygiene bei Lebensmitteln in Frankfurt wieder etwas ruhiger, obwohl manch andere, nicht weniger unbekannte Namen, hinzugekommen sind. Elf in Summe. In zwei Monaten. Nur in Frankfurt. Sehr viele davon auf der Zeil.
Auch wenn es heißt, dass sich die dort bereitgestellten Informationen auf in der Vergangenheit durch Behörden festgestellte Überschreitungen und Verstöße beziehen und weder diese Überschreitungen noch diese Verstöße zwangsläufig bedeuten, dass auch eine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucherinnen und Verbraucher bestand, finde ich das aufgrund der bisher festgestellten Fälle trotzdem nicht so wirklich erfreulich.
Das Verbraucherfenster Hessen informiert hierzu permanent über die betroffenen Betriebe und erläutert dazu auch den Grund zur Beanstandung.
Die Verstöße gegen Vorschriften über Gesundheitsgefährdung, Täuschung oder mangelnde Beachtung der Hygiene bei Lebensmitteln (*gem. § 40 Abs. 1a Ziffer 1 und 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) in der Übersicht („Erhebliche Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts“)
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Ich hab mir die Tage mal überlegt ob es nicht Sinn macht die ganzen Vertösse mal auf einer Google Maps Karte zu visualisieren